Kanzlei für Familienrecht in Bremen & Umgebung

Familienrecht

Wir setzen auf eine einfühlsame Beratung und einen engagierten Beistand für unsere Mandanten in Bremen und Umgebung. Denn gerade im Familienrecht ist die menschliche Komponente von entscheidender Bedeutung und ein persönliches Vertrauensverhältnis steht für uns an erster Stelle.

Kerstin Jeschke – Anwältin für Familienrecht in Bremen

Ich stehe Ihnen zur Seite.

Mein Ziel ist es, Ihnen Sicherheit und Unterstützung zu bieten, wenn Sie sie am meisten benötigen. Ich setze mich leidenschaftlich für Ihre Rechte ein und vertrete Ihre Interessen mit Fachkenntnis und Entschlossenheit. Dabei lege ich großen Wert auf offene Kommunikation, Transparenz und Vertraulichkeit.

Egal, ob Sie sich in einer schwierigen rechtlichen Auseinandersetzung befinden oder einfach nur rechtlichen Rat suchen – ich stehe Ihnen zur Seite. Ich bin hier, um Sie durch den Prozess zu führen, Lösungen zu finden und Ihre Rechte zu schützen.

Anwältin für Familienrecht - Kerstin Jeschke

Familienrecht in Bremen

Das Familienrecht

Als erfahrene Anwältin für Familienrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Familie und Partnerschaft zu unterstützen. Das Familienrecht umfasst eine Vielzahl von Bereichen, die das Zusammenleben und die rechtlichen Beziehungen innerhalb einer Familie regeln. Dazu gehören unter anderem das Ehe- und Scheidungsrecht, das Sorgerecht und Umgangsrecht für Kinder, Fragen zum Unterhalt sowie Regelungen zum Güterrecht. Gemeinsam werden wir Ihre individuelle Situation analysieren und Lösungen erarbeiten, die Ihren Bedürfnissen und Interessen gerecht werden. Egal, ob Sie vor der Herausforderung einer Scheidung stehen, Fragen zum Sorgerecht haben oder Unterstützung bei der Gestaltung eines Ehevertrags benötigen, ich bin für Sie da, um Sie durch den Prozess zu führen und Ihre Rechte zu verteidigen.

Familienrecht in Bremen

Das Familienrecht

Als erfahrene Anwältin für Familienrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Familie und Partnerschaft zu unterstützen. Das Familienrecht umfasst eine Vielzahl von Bereichen, die das Zusammenleben und die rechtlichen Beziehungen innerhalb einer Familie regeln. Dazu gehören unter anderem das Ehe- und Scheidungsrecht, das Sorgerecht und Umgangsrecht für Kinder, Fragen zum Unterhalt sowie Regelungen zum Güterrecht. Gemeinsam werden wir Ihre individuelle Situation analysieren und Lösungen erarbeiten, die Ihren Bedürfnissen und Interessen gerecht werden. Egal, ob Sie vor der Herausforderung einer Scheidung stehen, Fragen zum Sorgerecht haben oder Unterstützung bei der Gestaltung eines Ehevertrags benötigen, ich bin für Sie da, um Sie durch den Prozess zu führen und Ihre Rechte zu verteidigen.

Kanzlei für Familienrecht in Bremen

Scheidung

Das Scheidungsrecht betrifft Sie unmittelbar, wenn Sie vor der Herausforderung stehen, Ihre Ehe aufzulösen. Es ist eine Zeit der emotionalen Turbulenzen und Unsicherheiten, die Ihre Lebenspläne und Ihre Zukunft infrage stellen kann.

Die Scheidung kann verschiedene Folgen haben, die sorgfältig berücksichtigt werden müssen. Dazu gehören insbesondere der Unterhalts- und Vermögensausgleich. Während des laufenden Scheidungsverfahrens ist der Trennungsunterhalt ein wichtiger Aspekt, der sicherstellt, dass der finanziell schwächere Ehepartner Unterstützung erhält, bis die Scheidung rechtskräftig ist. Dieser Unterhalt soll die Zeit bis zur endgültigen Klärung des nachehelichen Unterhalts überbrücken. Fragen zum Ehegattenunterhalt sowie zum Kindesunterhalt müssen geklärt werden, wobei Faktoren wie das Einkommen und die Bedürfnisse der Beteiligten berücksichtigt werden. Nach der Scheidung tritt der nacheheliche Unterhalt in Kraft, der auf einer ähnlichen Bedürfnis- und Einkommensprüfung basiert, jedoch den langfristigen Lebensstandard und die Absicherung des weniger verdienenden Ehegatten zum Ziel hat. Darüber hinaus müssen Vermögenswerte wie Immobilien, Fahrzeuge, Bankkonten und andere Vermögenswerte aufgeteilt werden.

Ich werde Ihnen helfen, die rechtlichen Aspekte dieser Angelegenheiten zu verstehen und Ihre Interessen während des gesamten Scheidungsprozesses zu vertreten.

Sie haben Fragen? Ich habe die Antworten. 

Wenn Sie die Entscheidung getroffen haben, eine Scheidung einzureichen, ist der erste Schritt, sich von einem Anwalt für Familienrecht beraten zu lassen. Ich stehe Ihnen zur Verfügung, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und Ihnen zu erklären, welche rechtlichen Schritte erforderlich sind.

Gemeinsam werden wir die erforderlichen Scheidungspapiere vorbereiten, einschließlich des Scheidungsantrags und eventueller weiterer Unterlagen, die beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden.

Sobald die Papiere eingereicht sind, werden sie Ihrem Ehepartner zugestellt, der dann die Möglichkeit hat, auf den Scheidungsantrag zu reagieren.

In vielen Fällen ist eine gerichtliche Anhörung erforderlich, bei der beide Ehepartner Gelegenheit haben, ihre Standpunkte darzulegen.

Ich werde Sie auf jede Anhörung vorbereiten und Ihre Interessen vor Gericht vertreten. Nachdem alle rechtlichen Angelegenheiten geklärt sind, erlässt das Gericht ein Scheidungsurteil, das die Ehe offiziell auflöst.

Als erfahrene Anwältin für Familienrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um Sie durch den gesamten Scheidungsprozess zu führen und sicherzustellen, dass Ihre Rechte und Interessen geschützt werden.

Die Folgen einer Scheidung können vielfältig sein. Dazu gehören der Unterhaltsanspruch zwischen den Ehepartnern sowie eventuell für gemeinsame Kinder, der Vermögensausgleich und die Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Die Dauer einer Scheidung kann je nach den Umständen und der Komplexität des Falls variieren. In der Regel dauert das Scheidungsverfahren jedoch einige Monate bis zu einem Jahr.

In Deutschland ist die Einhaltung eines Trennungsjahres vor der Scheidung grundsätzlich vorgeschrieben. Dieses Trennungsjahr dient als wesentlicher Indikator für das Scheitern der Ehe und ist insbesondere für die Beantragung einer einvernehmlichen Scheidung von Bedeutung. Durch das Leben in räumlicher Trennung für die Dauer eines Jahres können die Ehegatten das Scheitern ihrer Ehe glaubhaft darlegen, was den Scheidungsprozess erleichtern kann. Allerdings gibt es Ausnahmefälle, in denen das Gericht von der Einhaltung des Trennungsjahres absehen kann. Dies ist möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen der Partner eine unzumutbare Härte darstellen würde, etwa bei Fällen von Gewalt oder schwerwiegendem Missbrauch. Solche Ausnahmen werden unter dem Begriff „Härtefallscheidungen“ zusammengefasst. Dennoch ist es empfehlenswert, sich juristisch beraten zu lassen, um die eigene Situation genau zu analysieren und entsprechend der rechtlichen Gegebenheiten die optimalen Schritte einzuleiten.

 
 
Härtefallentscheidungen stellen eine Ausnahme von der Regel dar, nach der ein Trennungsjahr vor einer Scheidung eingehalten werden muss. Sie kommen dann zum Tragen, wenn das Warten auf das Ende des Trennungsjahres für einen der Ehegatten eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Typische Gründe für eine Härtefallscheidung können schwerwiegende Formen des Fehlverhaltens eines Partners sein, wie zum Beispiel häusliche Gewalt, schwerer psychischer oder physischer Missbrauch, oder andere gravierende Verletzungen der ehelichen Fürsorge- und Treuepflichten. Um eine Härtefallscheidung zu erwirken, muss der betroffene Ehegatte konkret darlegen und beweisen können, dass die Fortsetzung der Ehe bis zum Ablauf des Trennungsjahres für ihn persönlich unzumutbar ist. Die Entscheidung über eine Härtefallscheidung liegt im Ermessen des zuständigen Gerichts, welches die Umstände des Einzelfalles sorgfältig prüft und bewertet. Aufgrund der Komplexität solcher Verfahren ist es ratsam, sich frühzeitig rechtlich beraten und unterstützen zu lassen, um die eigenen Ansprüche und Möglichkeiten effektiv zu vertreten.

Die Kosten einer Scheidung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel den Anwalts- und Gerichtskosten sowie möglichen Ausgaben für Gutachten oder andere rechtliche Dienstleistungen. Ein wichtiger Aspekt, der in diesem Zusammenhang Berücksichtigung finden sollte, ist die Verfahrenskostenhilfe. Diese staatliche Unterstützung richtet sich an Personen, deren finanzielle Mittel nicht ausreichen, um die Kosten eines Scheidungsverfahrens zu tragen. Verfahrenskostenhilfe kann die Belastung durch Anwalts- und Gerichtskosten erheblich mindern und somit den Zugang zum Rechtssystem erleichtern. Um für Verfahrenskostenhilfe in Frage zu kommen, müssen Antragsteller ihre finanzielle Situation offenlegen und nachweisen, dass sie die Kosten des Verfahrens nicht aus eigener Kraft stemmen können. Diese Unterstützung macht es auch Personen mit geringerem Einkommen möglich, ihre rechtlichen Ansprüche im Rahmen einer Scheidung effektiv zu verfolgen.

Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich ist eine Regelung im deutschen Familienrecht, die darauf abzielt, die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehepartnern auszugleichen. Wenn eine Ehe geschieden wird, kann es sein, dass während der Ehezeit Rentenansprüche erworben wurden, beispielsweise durch die gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge oder private Rentenversicherungen. Der Versorgungsausgleich gleicht diese Rentenanwartschaften zwischen den Ehegatten aus, um sicherzustellen, dass beide Ehepartner nach der Scheidung eine angemessene Altersvorsorge haben.

Der Versorgungsausgleich wird im Rahmen des Scheidungsverfahrens durchgeführt und kann unter bestimmten Bedingungen gesondert beantragt oder modifiziert werden. Für Ehen, die nicht länger als drei Jahre gedauert haben, wird der Versorgungsausgleich nicht automatisch vorgenommen. In diesen Fällen kann der Versorgungsausgleich nur auf Antrag eines der Ehegatten durchgeführt werden. Bei einer Ehedauer von mehr als drei Jahren erfolgt der Versorgungsausgleich hingegen automatisch durch das Gericht, es sei denn, beide Ehegatten vereinbaren ausdrücklich etwas Anderes.

Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften ermittelt und zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Dies geschieht in der Regel durch einen Ausgleichswert, der errechnet wird und der dann entweder durch Übertragung von Rentenansprüchen oder durch Ausgleichszahlungen realisiert wird.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Versorgungsausgleich eine komplexe rechtliche Materie ist und verschiedene Rentenarten sowie individuelle Umstände berücksichtigt. Daher ist es ratsam, sich von einer erfahrenen Rechtsanwältin für Familienrecht beraten zu lassen, um die Auswirkungen des Versorgungsausgleichs auf die persönliche Situation zu verstehen und die eigenen Interessen bestmöglich zu vertreten.

Rechtsanwältin für Familienrecht in Bremen & Umgebung

Zugewinnverfahren

Das Güterrecht spielt eine zentrale Rolle bei der Regelung der Vermögensverhältnisse zwischen Eheleuten. In Deutschland leben Ehepartner, sofern sie keine abweichende Vereinbarung in einem Ehevertrag getroffen haben, im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass der während der Ehezeit von beiden Partnern erwirtschaftete Zugewinn im Falle einer Scheidung gerecht aufgeteilt wird. Der Zugewinn ist die Differenz zwischen dem Anfangs- und Endvermögen der Ehepartner, wobei eine faire Verteilung des während der Ehe erzielten Vermögenszuwachses angestrebt wird.

Neben der Zugewinngemeinschaft gibt es noch weitere Güterstände, wie die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. Bei der Gütertrennung wird das Vermögen der Ehepartner auch im Falle einer Scheidung vollständig getrennt gehalten, sodass jeder Partner sein eigenes Vermögen behält. Die Gütergemeinschaft hingegen führt zu einer weitgehenden Vermögensgemeinschaft, in der das Vermögen der Eheleute und etwaige Erträge aus diesem Vermögen gemeinsam verwaltet werden.

Diese unterschiedlichen Güterstände bieten jeweils spezifische Vor- und Nachteile, abhängig von der individuellen Situation und den Zielen der Ehepartner. Es ist empfehlenswert, sich ausführlich über die Implikationen jedes Güterstandes zu informieren und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um eine für beide Seiten vorteilhafte und gerechte Vereinbarung zu treffen.

Unterhalt

Der Unterhalt ist eine zentrale Säule des Familienrechts, die sicherstellt, dass die finanziellen Bedürfnisse der Familienmitglieder angemessen berücksichtigt werden. Der Anspruch auf Unterhalt entsteht, wenn Personen aufgrund von Verwandtschaft, Ehe oder Elternschaft für den Lebensbedarf anderer sorgen müssen. Mein Anliegen ist es, Sie in Unterhaltsangelegenheiten kompetent zu beraten und zu vertreten, um eine faire und gerechte Lösungen zu erreichen.

Kindsunterhalt ist eine grundlegende Verpflichtung, die sicherstellt, dass Kinder auch nach einer Trennung oder Scheidung ihrer Eltern finanziell versorgt sind. Dieser Anspruch besteht unabhängig von den familiären Umständen und zielt darauf ab, den Kindern einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten, der ihren Bedürfnissen und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern entspricht.

Der Anspruch auf Kindsunterhalt besteht grundsätzlich bis zum Abschluss der ersten Ausbildung des Kindes. Das bedeutet, dass nicht nur minderjährige Kinder, sondern auch volljährige Kinder in Ausbildung, wie zum Beispiel während eines Studiums oder einer Lehre, unterhaltsberechtigt sein können. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass Kinder für ihre persönliche und berufliche Entwicklung auf die Unterstützung ihrer Eltern angewiesen sind.

Die Höhe des Unterhalts hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere vom Alter des Kindes und dem Einkommen der Eltern. Um eine gerechte und transparente Berechnung des Unterhalts zu gewährleisten, wird häufig die Düsseldorfer Tabelle als Orientierungshilfe herangezogen. Diese Tabelle bietet Richtwerte für den Unterhaltsbedarf von Kindern verschiedener Altersstufen, angepasst an das Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Die Düsseldorfer Tabelle wird regelmäßig aktualisiert, um Veränderungen in den Lebenshaltungskosten und der allgemeinen Einkommenssituation zu berücksichtigen.

Trennungsunterhalt

Der Trennungsunterhalt dient dazu, den finanziellen Status quo des finanziell schwächeren Partners während der Trennungsphase bis zur rechtskräftigen Scheidung zu sichern. Er beruht auf dem Gedanken, dass beide Partner auch nach der Trennung in ähnlicher Weise wie während der Ehe leben sollten, soweit dies finanziell möglich ist. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt beginnt mit der tatsächlichen räumlichen Trennung und endet mit der rechtskräftigen Scheidung der Ehe. Die Höhe des Trennungsunterhalts wird in der Regel auf Basis des Einkommens beider Partner berechnet und berücksichtigt den gemeinsamen Lebensstandard während der Ehe.

Nachehelicher Unterhalt

Nach der rechtskräftigen Scheidung kann der Bedarf an finanzieller Unterstützung weiterhin bestehen, was durch den nachehelichen Unterhalt adressiert wird. Im Gegensatz zum Trennungsunterhalt, der eher kurzfristig und situationsbedingt ist, zielt der nacheheliche Unterhalt auf die langfristige Absicherung des Lebensbedarfs des bedürftigen Ehepartners ab. Die Kriterien für den nachehelichen Unterhalt sind vielfältiger und berücksichtigen unter anderem die Dauer der Ehe, die Erwerbsmöglichkeiten der Partner, die Betreuung gemeinsamer Kinder und besondere Lebensumstände wie Krankheit oder Alter.

Unterhalt bei Betreuung gemeinsamer Kinder ist ein wichtiger Aspekt des Familienrechts, der die finanzielle Unterstützung eines Elternteils betrifft, der nach der Trennung oder Scheidung die Hauptverantwortung für die Betreuung gemeinsamer Kinder übernimmt. Dieser Unterhaltsanspruch, bekannt als Betreuungsunterhalt, zielt darauf ab, dem betreuenden Elternteil eine finanzielle Sicherheit zu bieten, um sich angemessen um die Bedürfnisse der Kinder kümmern zu können.

Der Betreuungsunterhalt berücksichtigt die Tatsache, dass die Betreuung von Kindern oft eine Vollzeitverpflichtung darstellt, die es dem betreuenden Elternteil erschwert oder unmöglich macht, einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen. Somit anerkennt das Recht den Wert der Betreuungsarbeit und gewährleistet, dass diese Arbeit nicht zu finanzieller Benachteiligung führt.

Die Höhe des Betreuungsunterhalts hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Einkommens des unterhaltspflichtigen Elternteils, des Bedarfs der Kinder und der Lebensverhältnisse der Familie vor der Trennung. Der Anspruch auf Betreuungsunterhalt besteht grundsätzlich unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht, und kann auch nach einer Ehescheidung weiterbestehen.

Das Recht sieht vor, dass der Betreuungsunterhalt bis zum dritten Lebensjahr des Kindes nahezu uneingeschränkt gewährt wird, wobei Verlängerungen möglich sind, abhängig von den Bedürfnissen des Kindes und der Möglichkeit des betreuenden Elternteils, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Entscheidend ist dabei das Wohl des Kindes sowie die Balance zwischen der Erwerbstätigkeit und den Betreuungspflichten.

Es ist ratsam, in Fragen des Betreuungsunterhalts rechtliche Beratung einzuholen, um eine faire und angemessene Regelung zu treffen, die den Interessen des Kindes und der Elternteile gerecht wird. Ein erfahrener Anwalt für Familienrecht kann nicht nur bei der Ermittlung des Anspruchs helfen, sondern auch bei der Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs unterstützen.

Wichtige Aspekte im Unterhaltsrecht:

  • Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit: Der Unterhaltsanspruch hängt von der Bedürftigkeit der antragstellenden Person und der finanziellen Leistungsfähigkeit der zur Zahlung verpflichteten Person ab.
  • Selbstbehalt: Der Selbstbehalt sichert das Existenzminimum des Unterhaltspflichtigen und variiert je nach dessen Lebenssituation.
  • Anpassung des Unterhalts: Unterhaltsansprüche können angepasst werden, wenn sich die Lebensumstände der Beteiligten ändern.

Als Anwältin im Familienrecht biete ich eine umfassende Beratung und Vertretung in allen Fragen des Unterhaltsrechts. Ich verstehe, dass Unterhaltsfragen oft emotional belastend sind. Mein Ziel ist es, durch Verhandlungen und gerichtliche Vertretung eine Lösung zu erreichen, die Ihren finanziellen Interessen gerecht wird.

Wenn Sie Fragen zum Unterhaltsrecht haben oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich bin hier, um Ihnen zu helfen, eine faire und nachhaltige Lösung zu finden.

Kindschaftssache – Anwältin für Familienrecht

Umgangsrecht

Das Umgangsrecht bildet eine fundamentale Säule im Bereich des Familienrechts und zielt darauf ab, eine gesunde Beziehung zwischen dem Kind und jenem Elternteil zu gewährleisten, bei dem das Kind nicht den Hauptwohnsitz hat. Diese Regelung ist von entscheidender Bedeutung, da sie anerkennt, dass die Aufrechterhaltung starker emotionaler Bindungen zu beiden Elternteilen für die psychologische und emotionale Entwicklung des Kindes von großer Bedeutung ist.

Um diese Bindungen zu fördern, sieht das Gesetz vor, dass Kinder regelmäßig Zeit mit dem umgangsberechtigten Elternteil verbringen sollten. Dennoch steht das Wohl des Kindes immer im Mittelpunkt. Sollten ernsthafte Bedenken bezüglich des Kindeswohls im Zusammenhang mit dem Umgangsrecht auftreten, hat das zuständige Gericht die Befugnis, dieses Recht einzuschränken oder in extremen Fällen gänzlich auszusetzen. Solche Maßnahmen werden ergriffen, um das Kind vor möglichen negativen Einflüssen oder Gefahren zu schützen, die seine Entwicklung beeinträchtigen könnten.

In sensiblen Situationen, in denen direkter, unbeaufsichtigter Kontakt nicht als sicher für das Kind erachtet wird, kann das Gericht einen begleiteten Umgang anordnen. Dabei wird ein neutraler Dritter, oft ein geschulter Sozialarbeiter oder eine Fachkraft aus einer spezialisierten Umgangsbegleitungsstelle, hinzugezogen, um die Besuche zu überwachen. Dies stellt sicher, dass das Kind und der umgangsberechtigte Elternteil Zeit miteinander verbringen können, während gleichzeitig ein sicheres Umfeld gewährleistet wird.

Das Umgangsrecht ist somit ein komplexes Rechtsgut, das sowohl die Rechte des umgangsberechtigten Elternteils als auch das übergeordnete Wohl des Kindes berücksichtigt. Es erfordert eine sorgfältige Abwägung und oft auch eine individuelle Anpassung der Regelungen, um die bestmöglichen Bedingungen für das Kind zu schaffen. In allen Fällen ist es empfehlenswert, sich bei Umgangsrechtsfragen rechtlich beraten zu lassen, um eine Lösung zu finden, die dem Wohl des Kindes am besten dient.

Kindschaftssache – Anwältin für Familienrecht

Elterliche Sorge

Die elterliche Sorge beinhaltet weitreichende Rechte und Pflichten, die das Wohl und die Interessen des Kindes in den Vordergrund stellen. Sie umfasst sowohl die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) als auch das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge). Zu den Aufgaben gehören Entscheidungen über die schulische Laufbahn, medizinische Behandlungen und den Aufenthaltsort des Kindes.

Nach einer Trennung oder Scheidung können beide Elternteile grundsätzlich die gemeinsame elterliche Sorge weiterführen. Das bedeutet, dass wichtige Entscheidungen im Leben des Kindes gemeinsam getroffen werden müssen. In bestimmten Fällen, etwa wenn die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge dem Wohl des Kindes entgegensteht, kann einem Elternteil die alleinige Sorge übertragen werden.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht, ein Teil der elterlichen Sorge, entscheidet darüber, bei welchem Elternteil das Kind lebt. Dies kann insbesondere bei Konflikten zwischen den Eltern eine wichtige Rolle spielen. Nichteheliche Väter, die an der elterlichen Sorge teilhaben möchten, müssen in Deutschland eine Sorgeerklärung abgeben oder, wenn keine Einigung erzielt wird, das Familiengericht anrufen, um das gemeinsame Sorgerecht zu erwirken.

Beide Bereiche, Umgangsrecht und elterliche Sorge, sind von enormer Bedeutung für das Wohl des Kindes und erfordern eine sorgfältige und verantwortungsvolle Handhabung durch die Eltern, unterstützt durch eine fachkundige rechtliche Beratung, um die beste Lösung für alle Beteiligten, vor allem das Kind, zu finden.

Rechtsanwältin für Familienrecht in Bremen & Umgebung

Familiengerichte

Als Rechtsanwältin für Familienrecht setzte ich mich für die Belange meiner Mandanten rund um Bremen und Umgebung – wie Achim, Blumenthal, Bremerhaven, Delmenhorst, Osterholz-Scharmbeck, Rotenburg an der Wümme, Syke, Verden und Wildeshausen – als auch für Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet ein.

An folgenden Familiengerichten in Bremen und Umgebung unterstütze ich Sie: 

  • Amtsgericht Achim |  Familiengericht | Obernstr. 40, 28832 Achim
  • Amtsgericht Blumenthal |  Familiengericht | Landrat-Christians-Str. 65 a/67/69, 28779 Bremen
  • Amtsgericht Bremen |  Familiengericht |  Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen
  • Amtsgericht Bremerhaven |  Familiengericht | Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven
  • Amtsgericht Delmenhorst |  Familiengericht |  Bismarckstr. 25-31, 28195 Bremen
  • Amtsgericht Oldenburg | Familiengericht |  Elisabethstr. 6, 26135 Oldenburg
  • Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck | Familiengericht |  Klosterplatz 1, 27711 Osterholz-Scharmbeck
  • Amtsgericht Rotenburg Wümme | Familiengericht |  Am Pferdemarkt 6, 27356 Rotenburg Wümme 
  • Amtsgericht Syke |  Familiengericht | Amtshof 2, 28857 Syke
  • Amtsgericht Verden | Familiengericht |  Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller)
  • Amtsgericht Wildeshausen | Familiengericht |  Delmenhorster Str. 17, 27793 Wildeshausen

Sonstige Angelegenheiten des Familienrechts

In meinem Tätigkeitsbereich als Anwältin für Familienrecht stehe ich Ihnen nicht nur bei Fragen zum Scheidungsrecht, Ehevertrag, Güterrecht und Versorgungsausgleich zur Seite, sondern auch in allen anderen Angelegenheiten des Familienrechts. Gerade in familienrechtlichen Angelegenheiten wird ein besonderes Verständnis für die komplexen und oft emotional belasteten Situationen benötigt. Egal, ob es um das Sorgerecht für Kinder, das Umgangsrecht, Fragen zum Unterhalt, Adoptionen, Vaterschaftsanerkennungen oder sonstige familienrechtliche Belange geht, ich bin Ihre kompetente Ansprechpartnerin. Mit fundiertem Fachwissen und einfühlsamem Engagement setze ich mich für Ihre rechtlichen Interessen ein und stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Wenn Sie rechtliche Unterstützung in einer familienrechtlichen Angelegenheit benötigen, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich bin hier, um Ihnen zu helfen und dafür zu sorgen, dass Ihre Anliegen bestmöglich vertreten werden. 

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In schwierigen Zeiten stehe ich Ihnen als starker
Partner im Bereich Familienrecht zur Seite.